Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#4
Hallo leute

vielen dank für die bisherigen Angaben, hilft mir erstmal weiter.

Tochter besucht noch bis Juli 2013 die Schule, danach ist Sie defintiv aussen vor, da ich dann meiner Frau Unterhalt schulde.

Was für mich wichtig wäre, wie der Unterhalt der Kindesmutter bei Hartz 4 anzusetzen ist, denn ich habe irgendwo gelesen, dass der Unterhalt als "sogenannter durchlaufender Posten" anzusetzen ist. Wenn ich also auch ergänzendes Hartz4 beantragen müsste, dann müsste der Zahlbetrag von 378 € der DDT doch 50 / 50 geteilt werden?

Was passiert wenn Sie sich nicht mit Unterhalt bei mir meldet? Ich wollte dies einfach aussitzen, weil Unterhalt erst mit Geltenmachung fällig wird?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von goere1966 - 08-03-2011, 19:53
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste