Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#5
Also wie das die Kindesmutter mit der Tochter und H4 regelt, muss Dich nicht weiter belasten. Das ist deren Sache.
Dich braucht nur Dein eigener Zahlbetrag zu interessieren. Und der richtet sich nach Deinen Einkünften / Ausgaben.
Wie hoch der sein wird, ist Sache Deiner Tochter feststellen zu lassen.

Wie sich die möglichen ALG2 - Leistungen bei Deiner jetzigen (erkrankten) Frau in dem Zusammenhang bewerten lassen, weiß ich nicht.

Also ich kann nur fr mich reden: Ich hab nach Volljährigkeit meines Sohnes die Zahlungen eingestellt und auf eine reaktion gewartet. Da seine Mutter aber ganz sicher nicht ihre Einnahmen aufdecken wollte, konnte er logisch auch keine Forderung gegen mich generieren. Was dann weiter passiert? Schau mal nach unter Verwirkung von Unterhaltsansprüchen...
Und irgendwann forderst Du den Titel im Original zur Aushändigung.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von vorsichtiger - 08-03-2011, 20:00
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste