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Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#6
(08-03-2011, 19:17)goere1966 schrieb: Habe jetzt Antrag auf Erhöhung des Eigenbedarfs gestellt, welche vom JugA abgelehnt wurde, wegen Kenntnis meiner Unterhaltspflicht beim Hauskauf.

Beim Jugendamt kann man keine Anträge stellen. Anträge sind etwas für Gericht. Das Jugendamt hat auch nichts zu entscheiden oder vorzuschreiben. Auch das ist Sache des Gerichts.

Bis zum Tag des 18. Geburtstags wirst du nichts unternehmen können, danach so vorgehen wie bereits beschrieben. Gegenüber privilegierten Kindern beträgt der Selbstbehalt weiterhin 950 EUR. Der Unterhalt würde also 488-184 = 304 EUR betragen, dir verbleiben knapp 1100 EUR. Ich fürchte, die Chancen sind sehr klein, den Selbstbehalt über diesen Betrag hinaus erhöht zu bekommen. Die Bildung von Wohneigentum ist gegenüber Kindesunterhalt ausdrücklich nachrangig.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von p__ - 08-03-2011, 20:03
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

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