08-03-2011, 21:31
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01115.html
Bitte unbedingt durcharbeiten, der Fall ist nämlich sehr speziell und besagt mitnichten, dass bei einer geplante Auswanderung der dableibende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält. Vielmehr hat die Mutter einen Knall (Kinder sollen in "Internetschule") und der Vater hat viel Zeit. Die Kinder sind bereits ziemlich lange aus der Schule raus und schippern mittlerweile lieber mit dem Segelboot rum statt etwas zu lernen (Lernbereitschaft Null, schreiben und rechnen mehr als schwach, Dauerferien).
Habe die Betreffzeile erweitert. Das nackte Aktenzeichen ist sehr wenig aussagekräftig, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten.
Bitte unbedingt durcharbeiten, der Fall ist nämlich sehr speziell und besagt mitnichten, dass bei einer geplante Auswanderung der dableibende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält. Vielmehr hat die Mutter einen Knall (Kinder sollen in "Internetschule") und der Vater hat viel Zeit. Die Kinder sind bereits ziemlich lange aus der Schule raus und schippern mittlerweile lieber mit dem Segelboot rum statt etwas zu lernen (Lernbereitschaft Null, schreiben und rechnen mehr als schwach, Dauerferien).
Habe die Betreffzeile erweitert. Das nackte Aktenzeichen ist sehr wenig aussagekräftig, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten.