08-03-2011, 21:59
Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.
Die Ex hat, aus welchen Gründen auch immer, während des Trennungsjahres von der Sozialbehörde noch zusätzl. Beträge nach SGB II (Aufwand), obwohl sie über eigenes Einkommen, meinen TU sowie KU und volles Kindergeld verfügen konnte. Meine Ex hat allerdings "vergessen", dieser Behörde diverse Geldeingänge zu melden.
Da ich nun vom OLG bestraft worden bin, meiner Ex einen erhöhten Unterhalt nachzuzahlen (weil ich doch im Ausland Lebenshaltungskosten spare), fordert mich der Anwalt meiner Frau auf, diesen Nachschlag sofort an ihn zu überweisen, obwohl er weiß, dass ein Erstattungsanspruch der Sozialbehörde mir gegenüber angemeldet ist.
Wenn ich trotz oder wegen des Aktenstapels nun übertölpelt worden wäre und diesem Strolch das Geld überwiesen hätte, wäre auf mich dennoch der Anspruch des Sozialamtes zugekommen und ich hätte doppelt bezahlen müsen.
Das weiß und wusste der gegn. Anwalt. Ist sein Verhalten nicht strafbar oder würdig, ihm eine Anzeige wegen Betrugsversuches anzuhängen, bzw. auch noch seine Standesvertretung damit zu beschäftigen?
Meine Steuererklärung, die ich zur Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex übermittelt habe, kommt auch nicht zurück, liegt wohl beim Anwalt zur Prüfung (ist zwar kein Steuerberater, aber wohl allwissend).
Mein Steuerberater befürchtet nun, dass dieser "Ehrenmann" im Hinblick auf den nachzuzahlenden Trennungsunterhalt beim Finanzamt eine Pfändung der Steuererstattung vornehmen wird, bevor ich die Erklärung dort einreichen kann. Er ist dann halt wieder zeitlich im Vorteil. (hat er bereits einmal bei einem gemeinsamen Sparkonto vor dessen Aufteilung praktiziert)
Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?
Die Ex hat, aus welchen Gründen auch immer, während des Trennungsjahres von der Sozialbehörde noch zusätzl. Beträge nach SGB II (Aufwand), obwohl sie über eigenes Einkommen, meinen TU sowie KU und volles Kindergeld verfügen konnte. Meine Ex hat allerdings "vergessen", dieser Behörde diverse Geldeingänge zu melden.
Da ich nun vom OLG bestraft worden bin, meiner Ex einen erhöhten Unterhalt nachzuzahlen (weil ich doch im Ausland Lebenshaltungskosten spare), fordert mich der Anwalt meiner Frau auf, diesen Nachschlag sofort an ihn zu überweisen, obwohl er weiß, dass ein Erstattungsanspruch der Sozialbehörde mir gegenüber angemeldet ist.
Wenn ich trotz oder wegen des Aktenstapels nun übertölpelt worden wäre und diesem Strolch das Geld überwiesen hätte, wäre auf mich dennoch der Anspruch des Sozialamtes zugekommen und ich hätte doppelt bezahlen müsen.
Das weiß und wusste der gegn. Anwalt. Ist sein Verhalten nicht strafbar oder würdig, ihm eine Anzeige wegen Betrugsversuches anzuhängen, bzw. auch noch seine Standesvertretung damit zu beschäftigen?
Meine Steuererklärung, die ich zur Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex übermittelt habe, kommt auch nicht zurück, liegt wohl beim Anwalt zur Prüfung (ist zwar kein Steuerberater, aber wohl allwissend).
Mein Steuerberater befürchtet nun, dass dieser "Ehrenmann" im Hinblick auf den nachzuzahlenden Trennungsunterhalt beim Finanzamt eine Pfändung der Steuererstattung vornehmen wird, bevor ich die Erklärung dort einreichen kann. Er ist dann halt wieder zeitlich im Vorteil. (hat er bereits einmal bei einem gemeinsamen Sparkonto vor dessen Aufteilung praktiziert)
Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?