09-03-2011, 09:39
(08-03-2011, 21:59)Terbeck schrieb: Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.§ 115 (3) ZPO: Die Partei hat ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
Und was zumutbar ist, entscheidet wer oder was?
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