09-03-2011, 12:23
(09-03-2011, 11:34)Camper1955 schrieb: Im Zivilrecht muss ich beiweisen, dass ich leistungsunfähig, oder nur eingeschränkt leistungsfähig bin.Da liegt der Hase in der Senfsoße! Im Familienrecht kannst Du Beweise vorlegen, bis Dir die Füße grün und blau werden. Die müssen dem Familienrichter aber nicht genügen. Dieses nicht-Akzeptieren "wollen" oder auch "Willkür" ist dem Familienrecht und Unterhaltsrecht vorbehalten. Diese Willkür kann sich schon alleine wegen der Öffentlichkeit kein Staatsanwalt oder Straf-Richter leisten.