09-03-2011, 12:43
(09-03-2011, 12:29)Camper1955 schrieb: Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.Meinst Du das jetzt ernsthaft? Das kannst Du aber doch nicht gleichsetzen damit, dass im Gegensatz zu Familienverfahren, Strafverfahren öffentlich sind.