09-03-2011, 14:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-03-2011, 14:59 von Camper1955.)
(09-03-2011, 12:43)blue schrieb:(09-03-2011, 12:29)Camper1955 schrieb: Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.Meinst Du das jetzt ernsthaft? Das kannst Du aber doch nicht gleichsetzen damit, dass im Gegensatz zu Familienverfahren, Strafverfahren öffentlich sind.
Nochmal. Bei mir waren auch Zivilverfahren, also Familienverfahren öffentlich.
Ist das jetzt neu, dass Familienverfahren nicht mehr öffentlich sind?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.