09-03-2011, 21:09
(09-03-2011, 19:32)vorsichtiger schrieb: Die Gewährung von PKH (die seit einiger Zeit VKH genannt wird) ist nicht rein nach Gerichtswillkür zu entscheiden.Hat ja auch niemand hier geschrieben. Ich hatte lediglich die Zumutbarkeit erwähnt.
Meine Ex ist quasi gezwungen, den Kontakt der mittlerweile älteren Kinder zum Vater zu verhindern, damit bloß nicht rauskommt, dass sie die 50K damals gar nicht ausgegeben hat, wie sie lapidar dem Gericht weismachen konnte.