09-03-2011, 21:15
(09-03-2011, 10:10)Terbeck schrieb: @blue
Über § 115 entscheidet zweifelsfrei der/die Richter(in) am Familiengericht, wenn sie/er die VKH genehmigt. Dass sie dies tun ohne den Sachverhalt oder die Vermögenslage zu prüfen, dürfte einerseits eindeutig feststehen, andererseits aber auch in ihrer sog. Berufsauffassung zu finden sein.
Denn mit besonderen Fleiß sind vermutlich die meisten Kittelträger an Familiengerichten nicht gesegnet oder ausgestattet zu sein.
Und da diesen Figuren niemand auf die Finger klopft bei der sorglosen Genehmigung von VKH und weils ja nicht deren Geld kostet, wird halt locker vom Hocker genehmigt
Anwalt und Richter(in) kennen sich vom Tennis oder Golf, von Rotary oder sonstigen "gesellschaftlich" relevanten Zünften und Verbindungen.
Das schweißt zusammen.
da hab ich dann doch diese Aussage fehlinterpretiert. Mea culpa.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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