09-03-2011, 21:34
(08-03-2011, 22:39)flieger schrieb: Also ich musste auch laut AG ca. 1000 € Nachehelichen Unterhaltzahlen und ca. 400 € Kindesunterhalt, aber da ich nicht mehr arbeiten kann, bezahle ich auch nicht, in zwischen Zeit bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, ...Dann sach mal Bescheid, was bei rausgekommen ist. Wenn Du eine Mutter wärst, würde ich mal behaupten, dass das klappt. Sacht zumindest das OLG Rostock. Das Zünglein an der Waage wird wohl der Unterschied zwischen "Minderungsrente" und "Unfähigkeitsrente" sein. ;-)
Daraus:
Im Ansatz ist dem Beklagten zuzustimmen, dass neben ihm grundsätzlich auch die Kindesmutter gemäß § 1603 Abs. 3 Satz 1 BGB haftet. Jedoch ist die Kindesmutter nicht leistungsfähig, wie sich aus dem vom Kläger zwischenzeitlich vorgelegten Rentenbescheid ergibt.
Quelle: http://openjur.de/u/32090.html