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Kindesunterhalt berechnen, aber wo?
#3
(11-03-2011, 00:07)Dresden schrieb: Guten Abend,
melde mich mal zurück, noch in Trennung. Ich würde gern wissen, ob es dienlich ist, den Kindesunterhalt bei einem RA, Jugendamt, FamG berechnen zu lassen oder einfach in Anlehung an die DüsseldorferTabelle den KU zu zahlen? JU hat schon Unterlagen von mir anfordern wollen, hab sie abblitzen lassen.
Es liegen hier noch Darlehensschulden vom Hauskredit an (würde kurzer Hand den KU um die Zinstilgung kürzen).
Kindergarten und Hortbeiträge sind doch mit der KU abgegolten, oder muß ich diese dazu rechnen?
Bei dem ganzen KU müsstes doch auch ein negatives fiktives Einkommen geben? Gebt mir mal Rat, bevor ich unter der Brücke schlafen muss, bin noch z.Z. ein Warmduscher.

Danke.

Kostenlos ist das Jugendamt.

Aber Du brauchst nicht akzeptieren, dass Du den Mindestunterhalt zahlen musst.

Einfach mal Deine Einnahmen-Ausgaben-Situation schildern. Wenn JU Mitarbeiter Dich sichtbar dazu zwingen wollen, den Mindestunterhalt zu titulieren, dann verweigere die Unterschrift und sie sollen es auf eine Klage ankommen lassen. Solange kein Titel besteht, kann auch nichts gepfändet werden.

1.)Wie hoch sind denn Deine Nettoeinkünfte inklusive Steuerrückerstattung : 12 Monate?
2.)Welche Steuerklasse hast Du zurzeit?
3.)Wie weit ist die Entfernung von Deiner Wohnung zum Arbeitsplatz?
4.)Wie alt ist das Kind/sind die Kinder?
5.)Wie hoch ist die Zinsbelastung für das Haus?
6.)Bist du Behindert/Schwerbehindert, und wenn ja, hast Du dafür auch einen Bescheid des Versorgungsamtes?
7.)Hast Du sonst noch Schulden?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Kindesunterhalt berechnen, aber wo? - von blue - 11-03-2011, 00:34
RE: Kindesunterhalt berechnen, aber wo? - von Camper1955 - 11-03-2011, 04:20

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