11-03-2011, 11:36
(11-03-2011, 10:43)seeelig schrieb: Aber das Ganze muss ja nicht darauf rauslaufen, dass das Kind zum Vater kommt.
Ich glaube verstanden zu haben, dass es vorerst ausreichend für den Vater wäre, wenn der Umzug der Mutter verhindert werden könnte.
Die Mutter ist ein freier Mensch und kann hinziehen, wo sie will, das kann der Vater nicht verhindern.
Sie muss das nicht mal begründen oder belegen.
Juristisch gesehen darf sie aber die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters (sofern dieser SR hat) mitnehmen.
In der Praxis sieht das i.d.R. so aus, Vater gibt entweder seine Zustimmung oder beide Elternteile beantragen das ABR.
Dann hat der Richter 2 Möglichkeiten zu entscheiden:
1. Mutter zieht weg und nimmt Kinder mit.
2. Mutter zieht weg und Kinder bleiben beim Vater.
Möglichkeit 3 "Mutter darf nicht umziehen und muss mit den Kindern hier wohnen bleiben" existiert NICHT. Das widerspräche dem Freizügigkeitsparagraphen.
Und Möglichkeit 2 hat NUR eine Chance, wenn der Vater die Kinder dauerhaft bei sich aufnehmen und ihre Betreuung sicherstellen kann. Wenn der Vater in einer 2-Zimmer-Wohnung lebt und 10 Std. pro Tag zwecks Brötchenerwerb außer Haus ist, braucht er mit so einem Ansinnen gar nicht erst antreten. Da wäre es m.E. sinnvoller, die Zustimmung zu geben und eine großzügige Umgangsregelung zu vereinbaren.
LG
Michael