11-03-2011, 12:43
Ist es nichtmal relevant, wie häufig der Umgang vorher war und wie sehr es den Umgnag einschränken würde?
Immerhin ist es ja auch relevant (in meinem Fall), dass eine Abschiebung des KV den Umgang einschränken würde und allein diese Tatsache rechtfertigt ein Bleiberecht...
Ich kann sowas einfach nicht glauben und verweise nochmal auf den Inhalt des obigen Links:
<<Was ist zu tun, wenn Sie als Vater von einem geplanten eigenmächtigen Umzug unter Kindesmitnahme erfahren.
1. Sofort im Jugendamt vorsprechen und darum bitten, dass beide Eltern zur Erörterung der Situation durch den zuständigen Sozialarbeiter eingeladen werden.
2. Brief an die Mutter (Einschreiben mit Rückschein), in der auf die Rechtswidrigkeit eines eigenmächtigen Umzuges unter Mitnahme des Kindes hingewiesen wird.
3. Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Beauflagung der Mutter, ohne Zustimmung des gemeinsam sorgeberechtigen Vaters keine Umzug vorzunehmen auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht.>>
Bekommst du das Sorgerecht schon vor dem Umzug?
Immerhin ist es ja auch relevant (in meinem Fall), dass eine Abschiebung des KV den Umgang einschränken würde und allein diese Tatsache rechtfertigt ein Bleiberecht...
Ich kann sowas einfach nicht glauben und verweise nochmal auf den Inhalt des obigen Links:
<<Was ist zu tun, wenn Sie als Vater von einem geplanten eigenmächtigen Umzug unter Kindesmitnahme erfahren.
1. Sofort im Jugendamt vorsprechen und darum bitten, dass beide Eltern zur Erörterung der Situation durch den zuständigen Sozialarbeiter eingeladen werden.
2. Brief an die Mutter (Einschreiben mit Rückschein), in der auf die Rechtswidrigkeit eines eigenmächtigen Umzuges unter Mitnahme des Kindes hingewiesen wird.
3. Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Beauflagung der Mutter, ohne Zustimmung des gemeinsam sorgeberechtigen Vaters keine Umzug vorzunehmen auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht.>>
Bekommst du das Sorgerecht schon vor dem Umzug?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht