11-03-2011, 22:04
@blue
da ich inzwischen nicht mehr daran glaube, dass selbst eindeutige Argumente eine Richterin am Amtsgericht überzeugen mögen, stelle ich mir die Frage, ob die Nennung von §§ nicht bereits eine Beleidigung der Jurisprudenz darstellt. Wo doch Juristen unfehlbar, unbelehrbar und undurchschaubar sind.
Sollte ich also den § 1579, Satz 2 anbringen, begebe ich mich in die Gefahr, mit der Richterin, dem Anwalt der Ex und der Ex in die Diskussion zu treten, was man unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft verstehen mag.
Ich hatte ja von der Richteirn die Information erhalten, dass mein Scheidungstermin aufgehoben sei (kein Grund) und sie darauf hin angeschrieben.
Da es aber offenbar unter ihrer Würde ist, mit einem Antragsteller oder -gegner zu kommunizieren, hat sie heute meinen Anwalt wissen lassen, dass der Termin aufgehoben wurde, weil die Folgesache Unterhalt im Verbund anhängig gemacht wurde. Diese sei noch nicht entscheidungsreif, sodass ein Scheidungstermin zurzeit nicht zu einem Ergebnis führen würde.
Ich frage mich, welche Relevanz denn die Entscheidung des OLG hinsichtlich des TU hatte und hat und dass dieser ab Jan. d.J. etwas niedriger ausfällt, als für das Vorjahr, für das ich kräftig nachzahlen muss.
Ich hab den Eindruck, dass der gegn. Anwalt die weitere Zahlung des bisherigen TU so in die Länge ziehen will.
da ich inzwischen nicht mehr daran glaube, dass selbst eindeutige Argumente eine Richterin am Amtsgericht überzeugen mögen, stelle ich mir die Frage, ob die Nennung von §§ nicht bereits eine Beleidigung der Jurisprudenz darstellt. Wo doch Juristen unfehlbar, unbelehrbar und undurchschaubar sind.
Sollte ich also den § 1579, Satz 2 anbringen, begebe ich mich in die Gefahr, mit der Richterin, dem Anwalt der Ex und der Ex in die Diskussion zu treten, was man unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft verstehen mag.
Ich hatte ja von der Richteirn die Information erhalten, dass mein Scheidungstermin aufgehoben sei (kein Grund) und sie darauf hin angeschrieben.
Da es aber offenbar unter ihrer Würde ist, mit einem Antragsteller oder -gegner zu kommunizieren, hat sie heute meinen Anwalt wissen lassen, dass der Termin aufgehoben wurde, weil die Folgesache Unterhalt im Verbund anhängig gemacht wurde. Diese sei noch nicht entscheidungsreif, sodass ein Scheidungstermin zurzeit nicht zu einem Ergebnis führen würde.
Ich frage mich, welche Relevanz denn die Entscheidung des OLG hinsichtlich des TU hatte und hat und dass dieser ab Jan. d.J. etwas niedriger ausfällt, als für das Vorjahr, für das ich kräftig nachzahlen muss.
Ich hab den Eindruck, dass der gegn. Anwalt die weitere Zahlung des bisherigen TU so in die Länge ziehen will.