11-03-2011, 22:45
(11-03-2011, 22:04)Terbeck schrieb: Sollte ich also den § 1579, Satz 2 anbringen, begebe ich mich in die Gefahr, mit der Richterin, dem Anwalt der Ex und der Ex in die Diskussion zu treten, was man unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft verstehen mag.Vergiss es! In meinem Verfahren Ende März wird niemand geladen ausser Muddi und Vaddi.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...589&page=2
Robe interessiert es nicht, ob Muddi evtl. nen neuen Stecher hat!
Bei Dir ist was abzuholen, und das wird passieren!
Ende März werde ich berichten.