12-03-2011, 13:46
Auf Manches kommt man erst, wenn man aktuell betroffen ist.
Mein Antrag auf Übertragung der gem. elterl. Sorge vom 02.02.2010(!) befand sich ja lange im Stadium des VKH-Verfahrens und erst anläßlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde hatte sich das Familiengericht Tecklenburg bequemt, gegen mich zu entscheiden.
Das OLG gab meiner sofortigen Beschwerde Recht.
Nun ist mittlerweile terminiert. Die Gegenseite beantragt nun ebenfalls VKH mit eben der Begründung (Zerstrittenheit der Eltern), die zur Abweisung meines VKH-Antrages rechtlich nicht gereicht hatte .
Ein Antrag, die beantragte SR-Übertragung abzuweisen wurde bisher nicht gestellt.
Aber mir schickt die Gerichtskasse des AG Tecklenburg eine Rechnung, mit der ich zur Zahlung von voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten 100/100 aufgefordert werde.
Wer also in Deutschland sich um sein Kind kümmern und seiner Verantwortung aus den elterlichen Pflichten als Vater nachkommen will, muss erst einmal einen kostenpflichtigen Antrag stellen.
Dann wird er von der KM, die dem gemeinsamen Kind den Vater nicht gönnt, kriminalisiert und mit übler Nachrede bedacht und von Gerichten und von einer profitgierigen Helferindustrie in seinen Menschenrechten verletzt und terrorisiert.
Bin ich in einem Narrenhaus?
Auf einer Kirmes?
Wo lebe ich?
Ibykus
Mein Antrag auf Übertragung der gem. elterl. Sorge vom 02.02.2010(!) befand sich ja lange im Stadium des VKH-Verfahrens und erst anläßlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde hatte sich das Familiengericht Tecklenburg bequemt, gegen mich zu entscheiden.
Das OLG gab meiner sofortigen Beschwerde Recht.
Nun ist mittlerweile terminiert. Die Gegenseite beantragt nun ebenfalls VKH mit eben der Begründung (Zerstrittenheit der Eltern), die zur Abweisung meines VKH-Antrages rechtlich nicht gereicht hatte .
Ein Antrag, die beantragte SR-Übertragung abzuweisen wurde bisher nicht gestellt.
Aber mir schickt die Gerichtskasse des AG Tecklenburg eine Rechnung, mit der ich zur Zahlung von voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten 100/100 aufgefordert werde.
Wer also in Deutschland sich um sein Kind kümmern und seiner Verantwortung aus den elterlichen Pflichten als Vater nachkommen will, muss erst einmal einen kostenpflichtigen Antrag stellen.
Dann wird er von der KM, die dem gemeinsamen Kind den Vater nicht gönnt, kriminalisiert und mit übler Nachrede bedacht und von Gerichten und von einer profitgierigen Helferindustrie in seinen Menschenrechten verletzt und terrorisiert.
Bin ich in einem Narrenhaus?
Auf einer Kirmes?
Wo lebe ich?
Ibykus