12-03-2011, 16:42
da müsste ich micht erst mal schlau lesen
Wann wird ein unbescholtener Bundesbürger denn schon mit solchen Situationen konfrontiert?
Mir kommt noch ein anderer Gedanke:
Die Frau ist ja offensichtlich insoweit befangen, dass sie schon vor der Verhandlung weiß, wie die Kosten zu verteilen sind.
Das kann ja nur bedeuten, dass das Ergebnis -ohne einen Beschluss in der Sache und zu den Kosten getroffen zu haben- schon feststeht.
Daraus ergibt sich nicht nur der Verdacht der Befangenheit, sondern sie missachtet den Neutralitätsgrundsatz - und zwar vorsätzlich, § 339 StGB!
Allerdings werde ich Montag erst mal mit der Gerichtskasse telefonieren.
Möglich ist ja noch, dass man -ohne dass die Richterin etwas dafür kann- auf den Beschluss des OLG im sofortigen Beschwerdeverfahren voreilig reagiert hat.
Allerdings bleiben dann noch ein, zwei Fragen offen ....
Ibykus
Wann wird ein unbescholtener Bundesbürger denn schon mit solchen Situationen konfrontiert?
Mir kommt noch ein anderer Gedanke:
Die Frau ist ja offensichtlich insoweit befangen, dass sie schon vor der Verhandlung weiß, wie die Kosten zu verteilen sind.
Das kann ja nur bedeuten, dass das Ergebnis -ohne einen Beschluss in der Sache und zu den Kosten getroffen zu haben- schon feststeht.
Daraus ergibt sich nicht nur der Verdacht der Befangenheit, sondern sie missachtet den Neutralitätsgrundsatz - und zwar vorsätzlich, § 339 StGB!
Allerdings werde ich Montag erst mal mit der Gerichtskasse telefonieren.
Möglich ist ja noch, dass man -ohne dass die Richterin etwas dafür kann- auf den Beschluss des OLG im sofortigen Beschwerdeverfahren voreilig reagiert hat.
Allerdings bleiben dann noch ein, zwei Fragen offen ....
Ibykus