12-03-2011, 19:30
(12-03-2011, 17:35)Profiler schrieb: ... zu fragen wäre auch, ob mit einem solchen kostenpflichtigen Antrag nicht zudem wieder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen wird. Ein verheiratet Vater hat nix kostenpflichtig zu beantragen, die Mutter des gem. Kindes auch nicht, um das Eltern-Grundrecht ausüben zu können und um in den Schutz von Familie und Familienleben kommen zu können.ja, so wäre es vernüftig und richtig.
Das man erst der Mutter des eigenen Kindes Prügel androhen und in die Familiengerichte und Jugendämter Handgranten werfen muss um sich um sein eigenen Kind kümmern zu dürfen, ist schon befremdlich.
beppo schrieb:Im Falle des obsiegens, den Richter daran erinnern, dass er der Verliererin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen hat.Normalerweise mache ich das automatisch. Gleich mal überprüfen, ob ichs vergessen hab'.
blue schrieb:Hab ich ja noch nie erlebt.ich auch nicht! Montag wissen wir mehr.