13-03-2011, 22:19
(13-03-2011, 10:02)vorsichtiger schrieb: Hab ich das richtig verstanden:ich hatte mit dem SR-Antrag VKH beantragt.
Du hast einen Antrag gestellt, aber keine VKH dazu beantragt, sondern die gegnerische Seite?
Aber die Richterin hatte den Antrag nicht förmlich zugestellt, sondern das (selbständige VKH-Verfahren) vorgeschaltet. Der SR-Antrag war damit nicht rechtshängig.
Auch im VKH-Verfahren hatte sie erst (und zwar gg mich) entschieden, als ich Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte (immerhin!).
Nun ist zwar terminiert. Aber es wurde über den Hauptantrag noch nicht verhandelt und demzufolge auch noch kein Beschluss gefasst - natürlich auch nicht über die Kosten.
Wie kommt die Kasse also dazu, mit eine Rechnung zu schicken?
(13-03-2011, 10:02)vorsichtiger schrieb: In einem anderen Verfahren (Finanzgericht) ist es so, dass man als Kläger grundsätzlich die Verfahrenskosten anteilig im Voraus zu zahlen habe. Grund: Es soll verhindert werden, dass der Kläger seine Klage dann mal einfach so eben zurückzieht. Es kommt wohl dort sehr häufig vor, dass Kläger erst viel Wind und Arbeit machen um aus Verfahrenstaktik heraus Zeit zu gewinnen.das ist normalerweise immer so: wer klagt muss vorleisten (Gerichtskostenmarken an der Kasse kaufen), damit die Klage überhaupt zugestellt wird.
Das gilt jedoch nicht in familiengerichtlichen Verfahren.
Es sei denn, dass FamFG regelt das mittlerweile anders als das FGG, wovon ich aber nicht ausgehe.
Ibykus