14-03-2011, 12:17
Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG)
Für Menschen mit psychischen Krankheiten bestehen in Deutschland Gesetze (oft als PsychKG abgekürzt), welche das Recht psychisch Erkrankter, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen, sicherstellen sollen, aber die zuständigen Behörden auch ermächtigen, im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung den Erkrankten gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus unterzubringen.
Für Menschen mit psychischen Krankheiten bestehen in Deutschland Gesetze (oft als PsychKG abgekürzt), welche das Recht psychisch Erkrankter, ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu führen, sicherstellen sollen, aber die zuständigen Behörden auch ermächtigen, im Falle akuter Selbst- oder Fremdgefährdung den Erkrankten gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus unterzubringen.