14-03-2011, 21:33
Die Frage ist zunächst mal, ob sie überhaupt einer Herabsetzung zustimmen kann. Wenn sie dann z.B. Unterhaltsvorschuss beantragt oder eine Beistandschaft eingegangen ist, würde die Forderung und ihre Geltendmachung aufs Jugendamt übergehen und das JA kann seinerseits den Knüppel rausziehen.