14-03-2011, 22:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2011, 22:49 von DerFragensteller.)
Also ich muss dazu sagen ich bin privat insolvent. Mein Einkommen / "Vermögen" betreut zuerst mein Treuhänder.
Ich weiß nicht ob dieser erstmal gefragt werden muss vor einem Pfändungsversuch. Darunter sind auch größtensteils Alt-Lasten des NICHT verfallenden schon gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter / Kinder.
Die Wohlverhaltensphase ist im vollen Gange und eigentlich kontrolliert mein Treuhänder jegliche Pfändungen, Kontostände & monatliches Einkommen.
Eins steht aber fest: gelte ich als Barunterhaltspflichtig (durch Pfändbare Unterhaltstitel) und Mutter kassiert Unterhaltsvorschuss zu 100% wird die Differenz die ich eigentlich zahlen müsste mit den laufenden Unterhaltsvorschusszahlungen verrechnet werden.
Aber keine Ahnung was mein Treuhänder dazu sagt. ^^
Ich weiß nicht ob dieser erstmal gefragt werden muss vor einem Pfändungsversuch. Darunter sind auch größtensteils Alt-Lasten des NICHT verfallenden schon gezahlten Unterhaltsvorschuss an die Mutter / Kinder.
Die Wohlverhaltensphase ist im vollen Gange und eigentlich kontrolliert mein Treuhänder jegliche Pfändungen, Kontostände & monatliches Einkommen.
Eins steht aber fest: gelte ich als Barunterhaltspflichtig (durch Pfändbare Unterhaltstitel) und Mutter kassiert Unterhaltsvorschuss zu 100% wird die Differenz die ich eigentlich zahlen müsste mit den laufenden Unterhaltsvorschusszahlungen verrechnet werden.
Aber keine Ahnung was mein Treuhänder dazu sagt. ^^