Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln
#19
(14-03-2011, 23:08)DerFragensteller schrieb: Unterhaltsschulden verfallen nicht. Das sollte wohl klar sein. Auch nach einer Privat Insolvenz nicht. Weil wie der Name schon sagt verfallen nur Private Schulden und keine Staatsschulden.
Das ist so nicht richtig. Es hängt davon ab, wie alt die Unterhaltsrückstände sind. Und dass man sich dagegen wehrt, wenn das Amt auf "Schulden aus unerlaubter Handlung" machen möchte oder einen pfiffigen Treuhänder hat.

Ansonsten stellt sich bei deinen Darstellungen zwei wichtige Fragen:

a) Ist vom Treuhänder dein pfändungsfreier Einkommenbetrag so berechnet, dass die Kinder berücksichtigt sind und du bisher den laufenden Unterhalt bedienen konntest?

b) Warst du bisher schon an der Selbstbehaltsgrenze?

Jetzt zahlst du dann halt den KU vom ALG1 bevor dort abgezweigt oder du gepfändet wirst. Wenns dann nicht reicht zum Leben und für den Umgang, musst du halt ergänzend ALG 2 beziehen und setzt den KU per §11, Abs.7 SGBII von deinem Erwerbs-Ersatz-Einkommen ALG1 ab. Siehe z.B. www.umgangskosten.de

Eine Abänderungsklage in der Situation ist eher Geldverbrennen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von sorglos - 14-03-2011, 23:30
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:29
RE: ALG1 Pfändungen aus Unterhaltstiteln - von Dzombo - 15-03-2011, 11:47

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste