15-03-2011, 07:52
@DerFragesteller
Das Arbeitsamt übernimmt in jedem Fall die Kosten! Solange das monatliche Limit nicht überschritten ist.
Monatslimit gibt es keines. Es gibt nur ein Jahreslimit und das liegt bei 260,00 € derzeit. Auf Antrag wird allerdings auch mehr genehmigt, wenn man nachweisen kann, dass man diese Kosten auch hat.
Onlinebewerbungen zählen normalerweise nicht dazu.
Natürlich. Solange Du den Titel bedienst, haben die Kindesmütter (sind doch 2?) nicht das Recht, mehr zu verlangen.
Da musst Du Anwältin oder Treuhänder fragen, um sicher zu gehen. Ich bin absoluter Laie.
Auf Zeitarbeit würde ich mich nicht einlassen. Da bist Du schneller ein Sozialfall, als Du Dir vorstellen kannst, den Titel musst Du ja bedienen. Die Umgangskosten gibt ein Zeitarbeiterlohn auch nicht her.
Aber ich nehme an, dass der wirtschaftliche Aufschwung bald zu besseren Konditionen führen wird. Bei Dir wird halt immer das Problem der Pfändung sein. Das schaffen nur ganz wenige Lohnbuchhaltungen so richtig Gesetzestreu. Zeitarbeitslohnbuchhaltungen noch weniger
lg
Camper
Das Arbeitsamt übernimmt in jedem Fall die Kosten! Solange das monatliche Limit nicht überschritten ist.
Monatslimit gibt es keines. Es gibt nur ein Jahreslimit und das liegt bei 260,00 € derzeit. Auf Antrag wird allerdings auch mehr genehmigt, wenn man nachweisen kann, dass man diese Kosten auch hat.
Onlinebewerbungen zählen normalerweise nicht dazu.
Zitat:Das heißt ist sollte weiterhin die Titel bedienen weil ich sonst evtl. schlechter fahre?
Natürlich. Solange Du den Titel bedienst, haben die Kindesmütter (sind doch 2?) nicht das Recht, mehr zu verlangen.
Zitat:Ist das wirklich so? Siehe eine Frage weiter höher?
Da musst Du Anwältin oder Treuhänder fragen, um sicher zu gehen. Ich bin absoluter Laie.
Zitat:Anwalt = gut, Treuhänder = scheiße. Muss mir gegen EUR´s Infos beim Anwalt holen, wenn ich Infos brauche. Ansonsten gilt allgemein: wer bei einer Zeitarbeit angestellt ist wo ja die Einsatzorte wechseln könnten, was ja zwangsläufig nicht sein muss, müssen die PKW Kosten einfache Strecke mit 0.30cent/km angerechnet werden.
(hoffentlich sind dann auch öffentliche gut zugängliche Verkehrsmittel weit weg) *rofl*
Auf Zeitarbeit würde ich mich nicht einlassen. Da bist Du schneller ein Sozialfall, als Du Dir vorstellen kannst, den Titel musst Du ja bedienen. Die Umgangskosten gibt ein Zeitarbeiterlohn auch nicht her.
Aber ich nehme an, dass der wirtschaftliche Aufschwung bald zu besseren Konditionen führen wird. Bei Dir wird halt immer das Problem der Pfändung sein. Das schaffen nur ganz wenige Lohnbuchhaltungen so richtig Gesetzestreu. Zeitarbeitslohnbuchhaltungen noch weniger
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.