15-03-2011, 08:59
Intensive und ernsthafte Bewerbungsbemühungen sind natürlich nachzuweisen, wenn man wegen Arbeitslosigkeit vom Titel runter will. Was genau der Richter darunter versteht, kann er so hindrehen wie er will. Normalerweise liegt es "zufällig" immer leicht über dem, was der Antragsteller vorlegen kann.