15-03-2011, 12:04
So, jetzt noch was anderes, auch aus der femifascho-Trickkiste:
Nachdem ja neuerdings die Exen so gerne psychisch krank werden infolge Trennungs- / Scheidungsstreß: anerkennt ein deutsches Gericht den "gelben Zettel" vom Hausarzt?
Meiner Exe war nach Rückkehr aus der Psychosomatischen Klinik / Entziehungskur aufgegeben worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Hat sie aber nicht gemacht, einfach vom Hausarzt einen gelben Zettel präsentiert, wonach sie "bis auf Weiteres" arbeitsunfähig erkrankt sei.
Lassen wir mal die Möglichkieten nach § 1579 BGB aussen vor: kann man diesen "gelben Wisch" anzweifeln und eine Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner verlangen?
Austriake
Nachdem ja neuerdings die Exen so gerne psychisch krank werden infolge Trennungs- / Scheidungsstreß: anerkennt ein deutsches Gericht den "gelben Zettel" vom Hausarzt?
Meiner Exe war nach Rückkehr aus der Psychosomatischen Klinik / Entziehungskur aufgegeben worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Hat sie aber nicht gemacht, einfach vom Hausarzt einen gelben Zettel präsentiert, wonach sie "bis auf Weiteres" arbeitsunfähig erkrankt sei.
Lassen wir mal die Möglichkieten nach § 1579 BGB aussen vor: kann man diesen "gelben Wisch" anzweifeln und eine Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner verlangen?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1