15-03-2011, 12:17
(15-03-2011, 12:04)Austriake schrieb: So, jetzt noch was anderes, auch aus der femifascho-Trickkiste:
Nachdem ja neuerdings die Exen so gerne psychisch krank werden infolge Trennungs- / Scheidungsstreß: anerkennt ein deutsches Gericht den "gelben Zettel" vom Hausarzt?
Meiner Exe war nach Rückkehr aus der Psychosomatischen Klinik / Entziehungskur aufgegeben worden, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Hat sie aber nicht gemacht, einfach vom Hausarzt einen gelben Zettel präsentiert, wonach sie "bis auf Weiteres" arbeitsunfähig erkrankt sei.
Lassen wir mal die Möglichkieten nach § 1579 BGB aussen vor: kann man diesen "gelben Wisch" anzweifeln und eine Begutachtung durch einen Arbeitsmediziner verlangen?
Austriake
Kann man, muss man aber auch bezahlen, wenn der Arbeitsmediziner dasselbe feststellt.
Aber normalerweise überweist ein Hausarzt so einen Fall gleich zum Psychiater. Ist also schon etwas zweifelhaft. Spätestens der dritte gelbe Zettel muss von einem Facharzt kommen.
2 gelbe Zettel vom Hausarzt, gut kann sein, dass der Psychiater nicht so schnell einen Termin frei hatte.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.