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Betreuungsunterhalt - Fragen
#3
Betreuungsunterhalt steht Ihr nur zu wenn Sie wg Kinderbetreuung nicht Arbeiten geht. Du mußt aber den Kindes Unterhalt nach D-Tabelle zahlen.
Nach dem Bezug von Alg1 bekommt Sie auch keine Leistungen nach SGB II sondern SGB XII, da sie ja Erwerbsunfähig ist.
Und das ist dein Glück
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Nachrichten in diesem Thema
Betreuungsunterhalt - Fragen - von batman - 15-03-2011, 14:09
RE: Betreuungsunterhalt - Fragen - von p__ - 15-03-2011, 14:39
RE: Betreuungsunterhalt - Fragen - von -papa- - 15-03-2011, 17:01
RE: Betreuungsunterhalt - Fragen - von Telepapi - 15-03-2011, 17:10

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