Betreuungsunterhalt steht Ihr nur zu wenn Sie wg Kinderbetreuung nicht Arbeiten geht. Du mußt aber den Kindes Unterhalt nach D-Tabelle zahlen.
Nach dem Bezug von Alg1 bekommt Sie auch keine Leistungen nach SGB II sondern SGB XII, da sie ja Erwerbsunfähig ist.
Und das ist dein Glück
Nach dem Bezug von Alg1 bekommt Sie auch keine Leistungen nach SGB II sondern SGB XII, da sie ja Erwerbsunfähig ist.
Und das ist dein Glück