15-03-2011, 19:08
(15-03-2011, 15:56)Ibykus schrieb: Väter, denen kein VKH zu bewilligen ist, müssen vorleisten.
Ibykus
man muss dann nur aufpassen, dass es einem nicht geht wie mir damals:
Im Rahmen der Scheidung hat es meine Ex geschafft mir den Job kaputt zu machen, Arbeitslosigkeit war angesagt, ich folgte dem Rat des Anwalts und versuchte den KU-Titel abzuändern. Dazu war erwartungsgemäß Klage mit VKH (damals noch PKH) erforderlich. Der Antrag dazu erging ans Gericht, welches mit der Begründung ablehnte, ich sei verpflichtet jeden Job anzunehmen - und süffisant ergänzte: Sollte ich die Klage ohne PKH einreichen, sei ja gleichermassen erwiesen, dass ich noch über Vermögen verfüge, welches einzusetzen sei.
Irgendwie pervers konsequent...

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