15-03-2011, 21:32
naja, - es handelte sich bei mir auch nicht um dasselbe oder gleiche ...
Nachdem in "meinen" Angelegenheiten die Beistandsschaft beendet hatte, wollte ein voreiliger Rechtsvertreter sogleich Auskünfte über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, damit der Unterhalt neu bewertet werden kann.
Ich habe ihn höflich wie bin ich, auf den 1603 II 3 BGB hingewiesen und gebeten, Einkommensauskünfte wechselseitig zu gewähren.....
und habe nie wieder etwas davon hört.
Aber diese "Verfahrensruhe" ist eigentlich nicht in meinem Interesse.
Denn die KM verweigert nicht ohne Grund die erforderlichen Auskünfte ...
... und verzichtet auf meine!
Man darf sich nicht einschüchtern lassen, sondern erst einmal -und zwar grundsätzlich!- widersprchen. Verwaltungsakten sowieso. Denn die sind zu 50 % wenigstens fehlerhaft, wenn nicht rechtswidrig.
Ibykus

Nachdem in "meinen" Angelegenheiten die Beistandsschaft beendet hatte, wollte ein voreiliger Rechtsvertreter sogleich Auskünfte über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, damit der Unterhalt neu bewertet werden kann.
Ich habe ihn höflich wie bin ich, auf den 1603 II 3 BGB hingewiesen und gebeten, Einkommensauskünfte wechselseitig zu gewähren.....
und habe nie wieder etwas davon hört.

Aber diese "Verfahrensruhe" ist eigentlich nicht in meinem Interesse.
Denn die KM verweigert nicht ohne Grund die erforderlichen Auskünfte ...
... und verzichtet auf meine!
Man darf sich nicht einschüchtern lassen, sondern erst einmal -und zwar grundsätzlich!- widersprchen. Verwaltungsakten sowieso. Denn die sind zu 50 % wenigstens fehlerhaft, wenn nicht rechtswidrig.
Ibykus