16-03-2011, 21:21
(16-03-2011, 21:16)Ibykus schrieb: Das eigentliche Problem der damit oftmals einhergehenden Befugnisse ist die Gesetzesgebundenheit, bezw. die Grundrechtsbindung.Richtig! Und da kann bzw. sollte sich @profiler an den nächstgelegenen Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn @profiler denn beweisen kann, dass gewisse datenschutzrechtliche Sachen mißachtet wurden.