16-03-2011, 21:34
§1600d BGB Abs. 2: "Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen."
Da hast du die Voraussetzungen. Mutti spricht von "Beiwohnung" und schon bist du Vater.
Da hast du die Voraussetzungen. Mutti spricht von "Beiwohnung" und schon bist du Vater.