17-03-2011, 20:27
Zum Thema hat sich gerade auch die allseits bekannte Berufslobbyistin gemeldet:
Der Samenspender zahlt....nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip
Aber natürlich machen diese Samenspender den lesbischen Übermüttern dann nur Probleme:
Der Samenspender zahlt....nach dem Unterhaltsmaximierungsprinzip
Zitat:Wagner: ... Also, der gesetzlichen Regelung geht es ja darum, dem Kind Sicherheit zu verschaffen, dass es, was auch immer passiert, einen Anspruch auf Unterhalt hat gegenüber jemandem, und wenn da keine gesetzlich sichere Grundlage wie die Adoption zum Beispiel oder auch die Anerkennung als ehelich - das ist ja auch denkbar - möglich ist mit der gewissen Unsicherheit, die dann trotzdem noch verbleibt, dann muss es eben so sein, dass das Kind weiter den Unterhaltsanspruch gegen den Erzeuger hat. http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1412765/
Aber natürlich machen diese Samenspender den lesbischen Übermüttern dann nur Probleme:
Zitat:Karkowsky: Was ist denn mit den Ansprüchen des Erzeugers, also des Vaters, des biologischen? Das eine ohne das andere ist doch sicher nicht zu kriegen? Also, wenn der Vater zahlen muss, bekommt er dadurch dann auch Rechte am Kind?
Wagner: Ja, er bekommt Rechte am Kind. Das ist ja der große auch Angstfaktor auf der anderen Seite für die betroffenen Paare, für das betroffene lesbische Paar hier, und das ist ja auch dann immer bei diesem Kampf, der da entsteht, die prompte Antwort. Also nimmst du mich auf Unterhalt in Anspruch, verlange ich ein Umgangsrecht mit dem Kind und kann das notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #