20-03-2011, 17:48
(03-03-2011, 10:54)FreiHerr schrieb: Unabhängig von der Erfolgsaussicht des Vorhaben ist es für mich auch die Frage der Kosten - ich muss leider alles selbst bezahlen ...dann besteht auch die Gefahr einer Lohn- und Gehaltspfändung!
Mit dem Instrument der Privatinsolvenz wäre ich aber auch aus nachfolgendem Grund vorsichtig:
Oft weisen nämlich die OLG's auf die Erfolgsauslosigkeit einer Berufung hin und bieten an, das Rechtsmittel zurückzuziehen.
Wenn Du dem nicht nach kommst, läufst Du Gefahr, dass man Dir im Insolvenzverfahren vorwirft, dass die sich aus den Kosten ergebenden Schulden vorsätzlich (Eventualvorsatz reicht) i.S.d. § 823 BGB herbeigeführt wurden und somit nicht berücksichtigt werden. Dann bleibst Du trotz Insolvenz darauf sitzen.
Dass Väter in Deutschland kostenpflichtige Anträge stellen müssen, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern wollen, ist mit Blick auf Rechtstaatlichkeit und KiWohl schon mehr als befremdlich.
Doch freu Dich: Auch Du bist Deutschland!
Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt. Basta!