Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehevertrag - jetztige Lage?
#2
Mindestens drei Jahre ist richtig, Betonung liegt auf "mindestens". Es dürften eher sechs bis zehn Jahre werden oder noch länger. Dein Ehevertrag sagt dazu schliesslich nichts aus (des Ausschluss bezieht nicht nur auf Arbeitslosigkeit), also gelten die Standardbestimmungen.

Wenn du de facto Gütertrennung hattest, dann hast du doch sicher Nachweise aufbewahrt, wem was gehört? Sonst wäre der Vertragspassus sinnlos. Dann sollte der Klau deiner Ex nachweisbar sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ehevertrag - jetztige Lage? - von Panto - 21-03-2011, 16:04
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von p__ - 21-03-2011, 19:31
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von Panto - 21-03-2011, 20:26
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von p__ - 21-03-2011, 20:37
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von Panto - 21-03-2011, 21:51
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von p__ - 21-03-2011, 22:02
RE: Ehevertrag - jetztige Lage? - von Panto - 22-03-2011, 19:44

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zu Unterhaltsleistungen nicht in der Lage? Wuttke 12 15.410 16-10-2017, 20:28
Letzter Beitrag: Wuttke

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste