21-03-2011, 19:31
Mindestens drei Jahre ist richtig, Betonung liegt auf "mindestens". Es dürften eher sechs bis zehn Jahre werden oder noch länger. Dein Ehevertrag sagt dazu schliesslich nichts aus (des Ausschluss bezieht nicht nur auf Arbeitslosigkeit), also gelten die Standardbestimmungen.
Wenn du de facto Gütertrennung hattest, dann hast du doch sicher Nachweise aufbewahrt, wem was gehört? Sonst wäre der Vertragspassus sinnlos. Dann sollte der Klau deiner Ex nachweisbar sein.
Wenn du de facto Gütertrennung hattest, dann hast du doch sicher Nachweise aufbewahrt, wem was gehört? Sonst wäre der Vertragspassus sinnlos. Dann sollte der Klau deiner Ex nachweisbar sein.