21-03-2011, 20:55
(21-03-2011, 20:31)Telepapi schrieb: Nachtrag, weil sich keiner äußert und ich mich auf der richtigen Spur wähne: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen.Gut, dann äußere ich mich.
Nein, du bist nicht auf der richtigen Spur.
Wie kommst du darauf, dass schon jemand Unterhalt bezahlt?
Auch ein Umzug von 20.000 km stellt keinen Kindesentzug dar, wenn von einer Mutter ausgeübt.
Und eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Schuhe" hat auch keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsort des Kindes oder evtl. Unterhaltspflichten.
Grüsse Beppo