22-03-2011, 09:35
Genau richtig. Die sollen sich mal richtig Mühe machen, gefälligst prüfen und anschleppen, was sie vorher rechtswidrig behauptet haben.
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
|
|