22-03-2011, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2011, 10:24 von Camper1955.)
(22-03-2011, 10:07)beppo schrieb: Kann man sich einer Einstellung verweigern?
In diesem Fall schon. Denn Einkommen, dass normalerweise über dem notwendigen Selbstbehalt lag, war ja da.
Einstellung würde ja wiederum bedeuten, dass ich die Prozesskosten selbst zu tragen habe. Und das sehe ich nicht ein.
Das Ganze war ja von vorne herein auf Freispruch ausgerichtet, trotz meines Einkommens über dem notwendigen Selbstbehalt.
Die Richterin hätte das Verfahren gestern schon gerne eingestellt. Damit wären aber keine Beweise meiner Unschuld erbracht worden. Und genau diese Beweise will ich ja.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.