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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
#1
Hallo,

ich streite mich seit einiger Zeit mit dem JA rum und komme auf keinen grünen Zweig.
Vor 1,5 Jahren war ich 5 Monate arbeitslos, dementsprechend konnte ich keinen Unterhalt für meine beiden Kinder leisten. Nun hat das JA einfach die 5 Monate auflaufen lassen und mich danach zur Zahlung "gebeten" (ja, wenn sie im Unrecht sind bitten sie einen). Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich lt. §1603 BGB zur angegebenen Zeit nicht unterhaltspflichtig gewesen bin.
Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
Das Kranke an der Sache ist, dass das JA sagte, dass - wäre ich über 6 Monate arbeitslos gewesen - wäre dieser Fall nicht eingetretren.
Man kann hier nur jedem raten darauf zu achten, dass man mind. 6-7 Monate arbeitslos bleibt da man sonst nen Haufen Schulden an der Backe hat.

Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?

Grüße
Tom
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BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt - von calcaneus - 22-03-2011, 14:29
Wenn der Staat seine Bürger ausnimmt - von Gast1 - 23-03-2011, 01:40

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