22-03-2011, 14:37
Die Ex kümmert das alles doch nicht, auch nicht die Kosten für den Gang zum OLG. Hat doch wahrscheinlich VKH beantragt via Anwalt.
Dann sind ihre 50 Prozent gleich Null und Dir wird man entsprechende Kosten aufbrummen, neben "leicht erhöhtem" Unterhalt für die arme, verlassene, unglückliche Ex, deren seelische Schmerzen ja nicht mit Schmerzensgeld aufzuwiegen sind. Wo sie doch ihre ganze Zukunftsplanung und -hoffnung auf den ach so bösen Ehemann aufgebaut hatte.
Dann sind ihre 50 Prozent gleich Null und Dir wird man entsprechende Kosten aufbrummen, neben "leicht erhöhtem" Unterhalt für die arme, verlassene, unglückliche Ex, deren seelische Schmerzen ja nicht mit Schmerzensgeld aufzuwiegen sind. Wo sie doch ihre ganze Zukunftsplanung und -hoffnung auf den ach so bösen Ehemann aufgebaut hatte.