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Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung
#4
Der Anwalt darf auch schreiben, dass der Regen gestern rosa war oder er sich auf dem Hintern "RVG voräver" tätowieren liess. Das Verfahren ist Strafrecht, Staat gegen Bürger, der Exenanwalt hat nichts zu sagen und die Ex ist bestenfalls Zeugin. Also solche wird sie dann gefragt, ob du was bezahlt hast.

Was der Anwalt hier versucht, ist "shock and awe", Schüsse ins Blaue, die dich verunsichern sollen, damit du im Verfahren Fehler machst. Oder er hofft auf Antworten von dir, denn jede Anwort kann er ans Gericht weiterreichen, wo dir ein Strick draus gedreht wird.

Ich würde ihn auffordern, jeglichen Kontakt bezüglich des anstehenden Verfahrens mit dir zu unterlassen. Er ist nicht beteiligt, er soll dich nicht belästigen.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 22-03-2011, 17:29
RE: Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von p__ - 22-03-2011, 19:55

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