23-03-2011, 10:15
Hallo !
Erst einmal vielen Dank für die Antworten! Das hat mir sehr geholfen.
Naja, ich habe es auch schon fest gestellt Was sich Anwälte erlauben, geht auf keine Kuhhaut.
1. Ja! Es ist ein Brief MEINES Anwaltes ! Werde entsprechend reagieren....
2. JA! Anzeigeerstatterin war die KM
3. Eine STAATSANWÄLTIN hat zumindest die Klageschrift verfasst und an das Amtsgericht gesendet. Sie hat bei der ersten Anzeige die Sache eingestellt und der Anwalt der KM legte Beschwerde ein. Danach ließ sie es nun zum Verfahren kommen.
4. Akteneinsicht hat mein Anwalt zwischenzeitlich beantragt
Halt! ^^ Lese gerade : §170 ist ein Dauerdelikt. Dies entnahm ich einem hier gepostetem Urteil. Die Staatsanwältin hat die Klageschrift dergestalt verfasst, dass sie nur den Zeitraum 01.05.2010 - 31.01.2011 zur Klage vorbringt.
Weiß hierzu jemand etwas zu sagen? Vielen Dank !
Erst einmal vielen Dank für die Antworten! Das hat mir sehr geholfen.
Naja, ich habe es auch schon fest gestellt Was sich Anwälte erlauben, geht auf keine Kuhhaut.
1. Ja! Es ist ein Brief MEINES Anwaltes ! Werde entsprechend reagieren....
2. JA! Anzeigeerstatterin war die KM
3. Eine STAATSANWÄLTIN hat zumindest die Klageschrift verfasst und an das Amtsgericht gesendet. Sie hat bei der ersten Anzeige die Sache eingestellt und der Anwalt der KM legte Beschwerde ein. Danach ließ sie es nun zum Verfahren kommen.
4. Akteneinsicht hat mein Anwalt zwischenzeitlich beantragt
Halt! ^^ Lese gerade : §170 ist ein Dauerdelikt. Dies entnahm ich einem hier gepostetem Urteil. Die Staatsanwältin hat die Klageschrift dergestalt verfasst, dass sie nur den Zeitraum 01.05.2010 - 31.01.2011 zur Klage vorbringt.
Weiß hierzu jemand etwas zu sagen? Vielen Dank !