23-03-2011, 12:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2011, 12:07 von Camper1955.)
(23-03-2011, 10:15)Pudel schrieb: Halt! ^^ Lese gerade : §170 ist ein Dauerdelikt. Dies entnahm ich einem hier gepostetem Urteil. Die Staatsanwältin hat die Klageschrift dergestalt verfasst, dass sie nur den Zeitraum 01.05.2010 - 31.01.2011 zur Klage vorbringt.
Weiß hierzu jemand etwas zu sagen? Vielen Dank !
Die Zeit davor und danach ist nicht mehr relevant für das Strafverfahren. Wurde offenbar nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.
Was war in dem genannten Zeitraum? Arbeitslosigkeit, höheres Einkommen?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.