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Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung
#9
(23-03-2011, 10:15)Pudel schrieb: Halt! ^^ Lese gerade : §170 ist ein Dauerdelikt. Dies entnahm ich einem hier gepostetem Urteil. Die Staatsanwältin hat die Klageschrift dergestalt verfasst, dass sie nur den Zeitraum 01.05.2010 - 31.01.2011 zur Klage vorbringt.
Weiß hierzu jemand etwas zu sagen? Vielen Dank !

Die Zeit davor und danach ist nicht mehr relevant für das Strafverfahren. Wurde offenbar nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt.

Was war in dem genannten Zeitraum? Arbeitslosigkeit, höheres Einkommen?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 22-03-2011, 17:29
RE: Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 23-03-2011, 12:05

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