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Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung
#10
@Camper 1955 : Danke für die schnelle Antwort. In dem genannten Zeitraum hatte ich eine Vertriebsvereinbarung ( auf selbständiger Basis ) bei einer Versicherung. Diese zahlte ( der Staatsanwaltschaft bekannt ), monatlich 2.000 € "Aufbauhilfe" . Dies wurde gedeckelt bis zu einem Betrag von 7.500 € . Diese sind zurück zu zahlen! Also nur ein Darlehen! ( Auch dies wurde der Staatsanwaltschaft mit geteilt ). Es handelte sich auch nur um den Zeitraum 01.05. - 31.10. ( Nicht wie in der Klageschrift geschrieben ; 31.01.2011 ).
Selbständig bin ich seit 1994 ununterbrochen! Aber dies scheint den Damen und Herren nicht sonderlich zu gefallen und versuchen ständig, mich in ein sozialversicherungsrechtliches Arbeitnehmerverhältnis zu bringen. Obwohl ich da sowieso nicht mehr verdienen würde. ( Wer wird mich denn jetzt noch nehmen ? Höchstens als ungelernten Arbeiter )
Zum Fall zurück : Deshalb - wegen der Aufbauhilfe - hat die Staatsanwaältin Klage erhoben. Sie sind einfach her gegangen und haben die 2.000 als Bruttogehalt betitelt.
Toll ! Vielleicht darf ich mal noch meine Krankenversicherung etc. abziehen ? Gleichzeitig habe ich ein Kind aus 2. Ehe/Partnerschafft. Hoffen wir mal, dass das nun gut geht ;-)
Muß dazu sagen, dass ich ja Unterhalt bezahlt habe. Aber eben weniger als Die wollen.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 22-03-2011, 17:29
RE: Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung - von Nappo - 23-03-2011, 13:49

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