25-03-2011, 14:17
O.K. ! Also :
Ursprünglich hat man die Sache so berechnet :
Ich bin seit 1994 selbständig. Im Jahre 2006 nahm die Anwältin die letzten drei Jahre ( Gewinnermittlungen ). Errechnete daraus im Schnitt ein Brutto von 1.800 € und zog die Renten- und Krankenversicherung ab. Fertig. Dadurch ergab sich eine Urkunde von 100% des Mindestunterhaltes für meine beiden Töchter ( Jetzt 11 und 7 Jahre alt)
Weil man so nett zu mir war und ich anfänglich ziemlich platt war, sind die Umsätze daraufhin erst einmal eingebrochen (Nach der Trennung) . Nun gut. Schnee von gestern.
Wie beschrieben, bin ich selbständig. Also vergaß man, die notwendigen Kosten ab zu ziehen, die abzugsfähig gewesen wären, so wie es bei selbständigen nunmal ist, da u.a. der zugrunde liegende Betrag unversteuert war und auch keine Werbungskosten etc. (Fahrten/Außendienst, Telefon-dienstlich usw) gar nicht erst berücksichtigt wurden.
Letztlich konnte ich schon mehrfach belegen, dass ich weniger Geld hatte als der Hartz IV Satz. Naja, was soll's . Kennt man ja.
Mit Hilfe meiner neuen Lebensgefährtin habe ich die Kurve gekriegt. ( Sie zahlte sogar schon den Unterhalt - damals - öfter aus Ihrer Tasche!)
Wenn diese beiden Frauen mal aneinander geraten, möchte ich ganz weit weg sein...Lach.
Wir haben im Juni letzten Jahres Nachwuchs bekommen. Mein Sohn wurde bislang in dem kompletten Schriftverkehr seitens des Gerichtes geflissentlich ignoriert.
Da auch eine Anzeige nach § 170 StGB vorliegt, konnte ich einlassen, dass ich letztlich ein "Netto" im Schnitt von 600 € habe. Davon habe ich bis jetzt noch 150 € Unterhalt gezahlt.
Wie sich die Umsätze in Zukunft entwickeln, weiß ich ja nicht. Bin ja kein Hellseher.
Möchte wissen, worauf die nun die Klage begründen...und ob die wohl wirklich die Urkunden abändern müssen?
Waren das so die Daten die benötigt werden?
Ursprünglich hat man die Sache so berechnet :
Ich bin seit 1994 selbständig. Im Jahre 2006 nahm die Anwältin die letzten drei Jahre ( Gewinnermittlungen ). Errechnete daraus im Schnitt ein Brutto von 1.800 € und zog die Renten- und Krankenversicherung ab. Fertig. Dadurch ergab sich eine Urkunde von 100% des Mindestunterhaltes für meine beiden Töchter ( Jetzt 11 und 7 Jahre alt)
Weil man so nett zu mir war und ich anfänglich ziemlich platt war, sind die Umsätze daraufhin erst einmal eingebrochen (Nach der Trennung) . Nun gut. Schnee von gestern.
Wie beschrieben, bin ich selbständig. Also vergaß man, die notwendigen Kosten ab zu ziehen, die abzugsfähig gewesen wären, so wie es bei selbständigen nunmal ist, da u.a. der zugrunde liegende Betrag unversteuert war und auch keine Werbungskosten etc. (Fahrten/Außendienst, Telefon-dienstlich usw) gar nicht erst berücksichtigt wurden.
Letztlich konnte ich schon mehrfach belegen, dass ich weniger Geld hatte als der Hartz IV Satz. Naja, was soll's . Kennt man ja.
Mit Hilfe meiner neuen Lebensgefährtin habe ich die Kurve gekriegt. ( Sie zahlte sogar schon den Unterhalt - damals - öfter aus Ihrer Tasche!)
Wenn diese beiden Frauen mal aneinander geraten, möchte ich ganz weit weg sein...Lach.
Wir haben im Juni letzten Jahres Nachwuchs bekommen. Mein Sohn wurde bislang in dem kompletten Schriftverkehr seitens des Gerichtes geflissentlich ignoriert.
Da auch eine Anzeige nach § 170 StGB vorliegt, konnte ich einlassen, dass ich letztlich ein "Netto" im Schnitt von 600 € habe. Davon habe ich bis jetzt noch 150 € Unterhalt gezahlt.
Wie sich die Umsätze in Zukunft entwickeln, weiß ich ja nicht. Bin ja kein Hellseher.
Möchte wissen, worauf die nun die Klage begründen...und ob die wohl wirklich die Urkunden abändern müssen?
Waren das so die Daten die benötigt werden?