26-03-2011, 01:47
(26-03-2011, 01:30)Ibykus schrieb: Eine -weitere- Stellungnahme zum Positionspapier des VAMV will ich gerne übernehmen.
Aus diesem Pamphlet:
Im Regelfall leben die Kinder bei der Mutter. Diese organisiert den Alltag der Kinder und ist durch sämtliche Sorgerechtsentscheidungen unmittelbar betroffen. Daher ist es gerechtfertigt, dem Vater zuzumuten, bei Uneinigkeit der Eltern über die gemeinsame Sorge diese bei Gericht zu beantragen und darzulegen, dass die gemeinsame Sorge im konkreten Fall das Beste für das Wohl des Kindes.
Willst Du mich veräppeln?
