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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
Was die gute Frau aus dem - bezeichnenderweise - Familienforum so von sich gibt, hat mit dem Begriff Argumentation nicht viel zu tun.
Auf jeden Fall nicht, im Zusammenhang mit angeblich für alle geltenden Grundrechten.
So wundert es nicht, dass sie nicht einmal merkt, dass sie sich gerade mit dem GG den Hintern abwischt.

Sie sagt eindeutig, dass sie nicht nur Männer-, sondern in ganz besonders abscheulicher und arroganter Weise, auch Kinderrechte als nachrangige Menschenrechte anerkennt.
Artikel 3 gilt für Frauen, wie auch Artikel 6.
Ergo sind nur Frauen Menschen!
Frag´ doch diese kleine selbsternannte Gottgleiche bitte, ob sie auch vor einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ihren jeweiligen Stecher auf ihre AGB hinweist/ hingewiesen hatte?
Aber ihrem Selbstverständnis folgend hat der Typ das irgendwoher vorab zu wissen, dass mit ihr kein Einvernehmen zu erzielen ist, was nicht zu 100% auf ihrer sexistischen Linie liegt, gelle?!

Und wie weit sie in die Zukunft blicken kann. Beachtlich!
"Keine Frau in Deutschland wird gezwungen werden..."
Recht so!
Frau = Recht!
Mann = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt!
Kind = Recht, wenn zuerst Frauenrecht gewahrt und von Frau per Geburt zum Untermenschen erhoben!
Das gilt für Argument 1 und 2. und für alle Zeiten.

Ihr Argument 3 entspricht ihrem Aggressionspotential als Folge feministischen Größenwahns:
"Selbst im schlimmsten Fall, dass die Frau im Koma liegt und nicht mehr selber für sich handeln kann, darf es nicht sein, dass jemand über sie bestimmt, der dazu nicht von ihr berechtigt wurde"
Das finde ich gut, da infolge eines z.B. Verkehrsunfalls die Olle mal schön auf der Straße odere im Autowrack liegen oder eingeklemmt bleibt, weil jede Entscheidung ohne ihre Autorisierung die falsche sein könnte, bis man ihre Patientenverfügung gefunden und im Anschluss gründlich studiert hat.
Es geht aber auch garnicht darum, dass eine Mann über eine Frau bestimmt, da hängt sie auf einem Tripp fest.
Es geht allein darum, nachgewiesenen, durch Frauen getätigten, Machtmissbrauch, insbesondere an Kindern, entgegen zu wirken.

In einem Punkt aber muss ich ihr Recht geben: Da gibt es nichts zu diskutieren - nicht mit ihr!
Aber wer verlangt überhaupt, dass die Diskussion über sie zu laufen hätte?
Eben. Niemand!

Fehlt nur noch, dass sich dieses Prachtweib als empathische, bindungstolerante, soziale Demokratin verstanden wissen will. Sleepy
Die heißt nicht zufällig Ines Fritz oder Wendula Strube? Heart
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 03-12-2009, 13:16
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 24-12-2009, 18:17
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg - von blue - 28-12-2009, 11:45
RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Bluter - 26-03-2011, 04:25

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