26-03-2011, 09:19
(26-03-2011, 08:46)beppo schrieb: Objektiv betrachtet, ist das fast genau so ein sexistischer Dreck, wie alles was von der Justiz kommt.
Zitat:Im Ergebnis hält die Kommission den Grundansatz (Primärsorge der Mutter, gemeinsames Sorgerecht aufgrund einseitiger Sorgeerklärung des Vaters) für eine rechtlich wie rechtspolitisch begrüßenswerte LösungZitat:die Kombination mit einer fristgebundenen Widerspruchsmöglichkeit der Mutter wie auch mit gesetzlicher gemeinsamer Sorge bei zusammenlebenden Eltern wirft jedoch viele Probleme auf und sollte im Ergebnis ersatzlos wegfallen.
Nur die Perspektive setzt das in ein anderes Licht.
Nur von ganz unten betrachtet scheint ein helles Licht davon auszugehen.
So ist es wie die Forderung nach Menschenrechten durch den Bundesverband der KZ-Wärter.
Schreib ihnen doch, sie würden mit dieser überraschenden Stellungnahme nicht Deine Erwartungshaltung gerecht werden, die Du ihnen gegenüber hast und sich gefälligst etwas Nachteiligeres für Väter ausdenken, mit dem Du dann besser zurecht kommen würdest.